Aktuell

[2017/04/08]

DEFA-Stiftung protestiert gegen neue Aufteilung der BKM-Digitalisierungsgelder

Zuwendungen für die DEFA-Stiftung nicht erhöht – "Zwietracht und Neid" befürchtet

7. April 2017. – In einem Schreiben an die ostdeutschen Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag vom 4. April 2017, dessen Wortlaut der Initiative „Filmerbe in Gefahr“ vorliegt, beklagt sich der Vorstand der DEFA-Stiftung, Ralf Schenk, über den neuen Verteilungsschlüssel, den die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) bei der Ausschüttung der Mittel für die Digitalisierung des deutschen Filmerbes vor kurzen bekanntgegeben hat.

Wie berichtet, sollen von der für 2017 vorgesehenen Summe von zwei Millionen Euro die Stiftung Deutsche Kinemathek (SDK) und das Deutsche Filminstitut – DIF jeweils bis zu 550.000 Euro und das Bundesarchiv bis zu 400.000 Euro erhalten. Die Ausschüttung für Friedrich Wilhelm Murnau-Stiftung und DEFA-Stiftung stagniert bei 250.000 Euro. In den Vorjahren wurden die Mittel von insgesamt einer Million Euro zu gleichen Teilen von jeweils 250.000 Euro den vier Einrichtungen zur Verfügung gestellt.

Im Namen der DEFA-Stiftung protestiert Schenk dagegen, dass diese paritätische Aufteilung aufgegeben wurde; sie werde den Leistungen der Stiftung bei der Bewahrung des ostdeutschen Filmerbes nicht gerecht. Er sei enttäuscht und erschüttert; diese Entscheidung, so befürchtet er, werde "Zwietracht und Neid" unter den Mitglieder des Kinematheksverbund auslösen.

Die DEFA-Stiftung verfügt über die Nutzungsrechte am DEFA-Filmstock. In ihrer Funktion als Rechteinhaber kann sie, anders als die Filmarchive, auch Gelder für die Digitalisierung bei der Filmförderungsanstalt des Bundes (FFA) und anderen Fördereinrichtungen wie der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH beantragen.

Nach wie vor ist zu bedauern und zu kritisieren, dass die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien aus den Kriterien für ihre Vergabepolitik offenbar ein Staatsgeheimnis macht.

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